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Immobilien in Spanien kaufen – Alles was Sie wissen müssen!

Januar 9, 2023

Der Kauf einer Immobilie in Spanien ist ein Prozess, der normalerweise in der folgenden

 

Reihenfolge abläuft:

 

  1. Recherche. Es gibt Tausende von Immobilien in Spanien. Sie wollen die Immobilie kaufen, die perfekt zu Ihnen passt und gleichzeitig die beste Investition ist. Stellen Sie Nachforschungen an! Die Lektüre dieses Leitfadens ist ein guter Anfang STRAND.ES/PROPERTIES, SPAINFORSALE.COM
  2. Wählen Sie Ihren Immobilienmakler. Versuchen Sie nicht, eine Immobilie in Spanien ohne professionelle Hilfe zu kaufen. Beim Kauf einer Immobilie in Spanien ist ein Immobilienanwalt notwendig, wählen Sie also ein Unternehmen mit internem Fachwissen.
  3. NIE-Nummer (Wir können dies in Ihrem Namen tun)
  4. Vorautorisiertes Darlehen, falls erforderlich
  5. Besichtigung von Immobilien mit einem Immobilienmakler
  6. Ein Angebot machen
  7. Vertrag (Wir bereiten Ihren Vertrag vor, falls erforderlich)
  8. Transaktion + Register
  9. Rechnungen bezahlen
  10. Steuern
  11. Einzug…

SPANIEN, GEMEINSAMER VERKAUF VON IMMOBILIEN

Der Kauf einer Immobilie in Spanien sollte immer mit professioneller Hilfe erfolgen, d. h. mit einem Immobilienmakler, der über eigene Immobilienanwälte verfügt. Die Regeln für den gemeinsamen Verkauf von Immobilien in Spanien sind vielleicht neu für Sie, also lesen Sie dies bitte:

 

DIE GLEICHE IMMOBILIE AUF DEN PORTALEN VERSCHIEDENER AGENTUREN

Wir bedienen Immobilienkäufer kostenlos. Die Provision wird vom Verkäufer bezahlt. Viele unserer Kunden wollen ein Haus von uns kaufen, weil sie uns kennen, oder Referenzen, oder vielleicht gefällt ihnen einfach die Tatsache, dass alle unsere Makler professionelle Makler sind und wir alles, was unsere Kunden brauchen, im Haus haben. Aufgrund des Modells des gemeinsamen Verkaufs waren viele unserer Kunden überrascht, dass der Käufer nicht frei entscheiden kann, über welchen Makler er letztlich gehen will.

Hier ist ein Beispiel:

Unser Immobilienmakler zeigt dem Kunden mehrere Objekte zum Kauf und schlägt vor zusätzliche Objekte für den nächsten Tag. Der Käufer kann diese Gebiete und Immobilien im Voraus online anklicken und mit anderen Maklern in Kontakt treten, die dieselben Immobilien im Rahmen des gemeinsamen Verkaufs anbieten.

Die Agentur, die den Kunden zuerst anmeldet und eine Besichtigung der Immobilie organisiert, ist die Agentur, über die der Kunde die Immobilie kaufen wird, wenn er sich für den Kauf entscheidet.

In vielen Ländern kann ein Kunde verschiedene Immobilien anonym besichtigen, aber in Spanien wird der Verkäufer immer über den Vor- und Nachnamen des Kunden informiert, der die Immobilie besichtigen möchte.

die Immobilie des Verkäufers mit dem Makler. Dies wird für viele Ausländer eine Überraschung sein. Diese Praxis wurde eingeführt, um zu verhindern, dass verschiedene Agenturen denselben Kunden zu einer Immobilie bringen, die der Kunde bereits mit einem anderen Makler besichtigt hat.

Wenn der Kunde bereits mit einer anderen Agentur in Kontakt war und die andere Agentur Hat sich der Kunde bereits zur Besichtigung der Immobilie angemeldet, kann die Transaktion nicht mehr über uns abgewickelt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht, um in den Genuss unserer zahlreichen Kundenvorteile zu kommen.

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, ist es ratsam, einen Anwalt mit der Ausarbeitung der Verträge zu beauftragen.

sicherstellen, dass alles nach Plan verläuft. Die Anwälte berechnen normalerweise 1 % des Kaufpreises.

IN SPANIEN IST DER KAUF EINER IMMOBILIE IMMER EIN IMMOBILIENERWERB.

Neben der Wohnung gehört dem Eigentümer der Immobilie auch sein Anteil am Grundstück direkt. In vielen anderen Ländern kaufen Sie eine Eigentumswohnung.

Die Anteile berechtigen Sie zur Verwaltung Ihrer Wohnung, aber der eigentliche Eigentümer ist die Wohnungsbaugesellschaft. Berücksichtigen Sie bei Ihren Versicherungsüberlegungen auch mögliche Wasserschäden, für die der Wohnungseigentümer und nicht das Wohnungsunternehmen verantwortlich ist.

In Spanien sind Wohnungen direktes Immobilieneigentum. Genau aus diesem Grund ist jeder Kauf einer Wohnung in Spanien eine Immobilientransaktion, die notariell beglaubigt und im Immobilienregister eingetragen werden muss, bevor die Transaktion abgeschlossen und offiziell bestätigt wird. Das Gleiche gilt für eine eventuelle Garage und einen Stellplatz, die in einem separaten Register (spanisch: escritura) eingetragen werden müssen.

BEWERTUNG DER GEKAUFTEN IMMOBILIE

Vor dem Kauf können Sie die Immobilie durch ein offizielles Gutachterbüro besichtigen lassen. Auf diese Weise erhalten Sie ein zuverlässiges Bild vom Zustand der Immobilie, vom Bauzustand und von der Höhe des Kaufpreises. Für die Besichtigung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Wert der Wohnung richtet.

Das Bewertungsunternehmen stellt die Informationen über das Haus in einem speziellen Buch zusammen, das der Hauskäufer aufbewahren wird. Wenn Sie einen Kredit beantragen, nimmt die Bank eine Schätzung vor. Das Gutachten der Bank wird von einer unabhängigen Firma erstellt.

Bei der Schätzung werden der Zustand der Immobilie, die Fläche, die Nachbarschaft und der Preis berücksichtigt. Das Darlehen der Bank ist proportional zur Bewertung des Hauses. Häufig liegt der geschätzte Preis etwas unter dem Marktpreis.

BELASTUNGSERMITTLUNG

Der Immobilienmakler muss dem Kunden die Such- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Immobilie, die Sie kaufen möchten, erklären.

Wenn Sie möchten, können Sie auch Ihren eigenen Anwalt zu Rate ziehen. Es ist wichtig, zu prüfen, ob die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist oder ob noch Rechnungen offen sind, z. B. für die Gemeindesteuer oder die Kosten einer Eigentumswohnung.

Werden solche Belastungen festgestellt, müssen sie vor Abschluss des Geschäfts geklärt werden. Der Verkäufer muss eindeutig nachweisen, dass alle Rechnungen bezahlt worden sind. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Betrag der Rechnungen vom Kaufpreis abzuziehen und dem Käufer die Zahlungen zu überlassen.

Selbst wenn die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, stellt dies kein Problem dar, sofern Sie dies im Voraus wissen.

EINE CHECKLISTE, DIE DER MAKLER UND DER ANWALT PRÜFEN UND IHNEN DIE IMMOBILIE ERKLÄREN MÜSSEN

Sowohl der Immobilienmakler als auch der Anwalt in Strand verwenden eine umfassende Checkliste, mit der wir alle erforderlichen Details zu der Immobilie, die Sie kaufen möchten, erläutern, damit nichts vergessen wird. Laden Sie unseren Leitfaden für den Kauf einer Immobilie in Spanien herunter.

Kauf einer Immobilie mit einem Bankkredit in Spanien

Eine Einzelperson kann einen Kredit bei einer spanischen Bank beantragen. In Spanien kann eine ausländische Person, auch ein Gebietsfremder, eine Hypothek in Höhe von bis zu 70 % des Kaufpreises für ein Haus erhalten. Die Immobilie, die Sie in Spanien kaufen, dient als Sicherheit für das Darlehen. Dies ist eine sinnvolle Option, wenn der Käufer beispielsweise über Ersparnisse in Höhe der Anzahlung verfügt, aber nicht genügend Sicherheiten für ein Darlehen in seinem Heimatland hat.

Um eine Hypothek in Spanien zu beantragen, müssen Sie über ein festes Einkommen verfügen und die Regelmäßigkeit Ihres Einkommens nachweisen können. Die Darlehensrückzahlungen dürfen 30 bis 35 % Ihres Nettoeinkommens nicht überschreiten. Die meisten Banken verlangen die Steuererklärungen der letzten zwei Jahre, die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate und Kontoauszüge als Einkommensnachweis. Einige Banken verlangen auch eine Schufa-Bescheinigung, um Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen.

Sie müssen mindestens 30 % des Kaufpreises für die Kaution aufbringen, plus Geld für andere Ausgaben. Für diese sonstigen Kosten sollten Sie etwa 10 bis 14 % des Kaufpreises einplanen. Zu diesen Kosten gehören die Grunderwerbssteuer, Notar- und Eintragungsgebühren sowie die Anwaltskosten.

Für weitere Informationen und Details laden Sie bitte den vollständigen Leitfaden für den Kauf einer Immobilie in Spanien herunter“.

 

DER UNTERSCHIED ZWISCHEN EINEM GEBIETSANSÄSSIGEN UND EINEM GEBIETSFREMDEN

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen, sollten Sie immer bedenken, von wem Sie kaufen. (Ob eine Person Spanier oder Ausländer ist, ob eine oder beide Kaufparteien Ausländer sind und ob sie eine residencia haben oder nicht, hat Auswirkungen auf die Besteuerung und die notarielle Beurkundung des Kaufs. Alle Einzelheiten finden Sie in dem herunterladbaren Leitfaden zum Kauf einer Immobilie in Spanien.

 

ÖFFENTLICHE KAUFURKUNDE ESCRITURA

Nach der Unterzeichnung des Privatvertrags unterzeichnen Käufer und Verkäufer die Escritura, die öffentliche Kaufurkunde, bei einem Notar. Sowohl der Käufer als auch der Verkäufer müssen persönlich anwesend sein oder sich durch eine notariell beglaubigte

Vollmacht vertreten lassen. Die Quittungen für die IBI-Grundsteuer des Vorjahres und der Nachweis über die gezahlten Gebühren müssen ebenfalls mitgebracht werden.

Die öffentliche Kaufurkunde wird von einem Notar geprüft, und alle Bedingungen des Verkaufs werden darin festgehalten. Zu den Aufgaben des Notars gehört es, die formale Echtheit der Urkunden zu beglaubigen und bei der Unterzeichnung der Urkunde als Zeuge aufzutreten. Der Notar muss auch sicherstellen, dass die Kaufparteien den Inhalt des Dokuments verstehen. In Spanien werden die Urkunden auf Papier geschrieben, und jede Seite der Urkunde muss auf beiden Seiten vom Käufer, vom Verkäufer und vom Notar unterzeichnet werden.

Alle Einzelheiten zu Geldtransfers, Steuern und Dokumenten, die Sie beim Notar vorlegen müssen, finden Sie in unserem Leitfaden für den Immobilienkauf in Spanien, den Sie herunterladen können.

Nach dem Kauf einer Immobilie in Spanien

Hauseigentümer sollten bedenken, dass wie anderswo auch in Spanien einige regelmäßige Kosten mit dem Besitz einer Immobilie verbunden sind. Immobilien im Besitz von Nicht-Residenten und sogenannte Zweitwohnungen werden anders besteuert als selbst genutztes Wohneigentum.

SONSTIGE KOSTEN, DIE ZUM KAUFPREIS HINZUKOMMEN

  • 7% ÜBERTRAGUNGSSTEUER
  • 1% JURISTISCHE DIENSTLEISTUNGEN (+MWST)
  • 0,25 % BIS 1 % NOTAR- UND EINTRAGUNGSGEBÜHREN

 

BEISPIEL FÜR DEN KAUF EINER GEBRAUCHTEN IMMOBILIE IN SPANIEN

  • Kaufpreis = 500.000 €.
  • Grunderwerbsteuer 7% = 35.000 €.
  • Gerichtskosten 1% (+MwSt. 21%) = 6.051 €.
  • Notar- und Eintragungsgebühren 0,5% = 2.500 €.
  • Insgesamt 543.551 € (sonstige Kosten 43.551 €)

KAUF EINER NEUEN IMMOBILIE IN SPANIEN

Die Vorvermarktung für neue Bauvorhaben beginnt oft schon vor der Erteilung der Baugenehmigung. Dies ermöglicht es dem Bauträger, den Markt und die Attraktivität des Grundstücks zu testen. Die Bearbeitungszeiten für Baugenehmigungen sind je nach Gebiet, in dem sich das Grundstück befindet, sehr unterschiedlich.

Die Zahlungen richten sich nach dem Zeitplan für die Fertigstellung, und in der Regel werden etwa 30-40 % im Voraus gezahlt, bevor der Bau abgeschlossen ist. Für die Vorauszahlungen muss der Bauträger eine Bank- oder Versicherungsgarantie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorlegen. Der Rest des Kaufpreises wird beim Notar gezahlt, wenn die Immobilie fertiggestellt ist und die Schlüssel an den neuen Eigentümer übergeben werden.

Zusätzlich zum Kaufpreis einer neuen Immobilie muss der Käufer 10 % Steuern (MwSt.) auf den Kaufpreis, Notar- und Registrierungsgebühren von 0,25 % bis 1 % des Kaufpreises und eine IBT-Gebühr von 1,2 % des Kaufpreises zahlen.

 

BEISPIEL FÜR DEN KAUF EINER NEUEN IMMOBILIE IN SPANIEN

  • Kaufpreis = 500.000 €.
  • Steuer 10% = 50.000 €.
  • Gerichtskosten 1% (+MwSt. 21%) = 6.051 €.
  • Notar- und Eintragungsgebühren 0,5% = 2.500 €.
  • Stempelsteuer 1,2% = 6.000 €.

Insgesamt 564.551 € (sonstige Kosten 64.551 €)

 

Weitere Informationen über die Reservierungszahlungen und andere Details finden Sie in unserem Leitfaden zum Kauf einer Immobilie in Spanien.

 

KAUF EINER LUXURIÖSEN IMMOBILIE IN SPANIEN

In Spanien können Sie eine Immobilie für bis zu 700.000 € kaufen und besitzen, ohne dass Sie dafür spanische Grundsteuer zahlen müssen. Die Steuer ist gestaffelt, wobei Vermögenswerte über 10 Mio. EUR einer Steuer von bis zu 3,5 % des Gesamtvermögens in Spanien.

Wenn ein Ehepaar mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem anderen Land eine Immobilie im Wert von 1.400.000 € mit einer 50/50-Beteiligung erwirbt beträgt ihr persönliches Vermögen in Spanien 700.000 €. Darüber hinaus kann jeder von ihnen weitere 300 000 € an Vermögenswerten besitzen, also insgesamt 2 Millionen €. Wird dieser Betrag überschritten, ist auf den Überschuss Grundsteuer zu zahlen, die immer am letzten Tag des Jahres erhoben wird.

 

Es gibt jedoch noch viele weitere Details dazu, auch dazu, wie Sie Ihre Steuern planen und Geld sparen können. Bitte laden Sie unseren Leitfaden für den Kauf einer Immobilie in Spanien herunter, um alle Einzelheiten zu erfahren.

In unserem Leitfaden zum Kauf einer Immobilie in Spanien finden Sie auch weitere interessante Informationen über;

  • Renovierungsprojekt (renovieren und verkaufen)
  • Renovieren, einen Teil des Jahres wohnen, den Rest der Zeit ausruhen Anweisungen und Berechnungen
  • Immobilieninvestoren, besondere Veranstaltungen und andere Informationen
  • Informationen für Entwickler

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